Im Zusammenhang mit den Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Pfaffenhofener Innenstadt hat der Stadtrat im Mai Änderungen beim Parken beschlossen. Die damit zusammenhängende neue Parkgebührenverordnung beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2018. Das Parken ist direkt im Zentrum teurer als weiter außen. Die Semmeltaste wird beibehalten. Ziel ist es, die vorhandenen Stellplätze im Parkhaus und in der Tiefgarage sowie die großen Parkplätze nördlich der Innenstadt (Volksfestplatz, Hirschberger Wiese) besser auszulasten, und damit den Parkdruck im Straßenraum zu senken.

Nach der neuen Verordnung, die am 1. November in Kraft tritt, wird es vier Parkzonen geben. Zone 1 beinhaltet die Innenstadt, hier kostet die Stunde künftig 1,50 Euro. Zone 2 sind die Parkplätze entlang des Altstadtrings, wo man ab November einen Euro pro Stunde zahlt. In beiden Bereichen darf man maximal zwei Stunden parken, was im Innenstadtbereich ja auch bisher schon gilt.
Beim Parkplatz Schulstraße (Zone 3) und Parkplatz Stadtgraben (Zone 4) liegt die maximale Parkdauer bei fünf Stunden. In Zone 3 gilt die gleiche Gebühr wie in Zone 2, in Zone 4 zahlt man 70 Cent pro Stunde. Außerdem ist geplant, zusätzliche Kurzparkzonen zu errichten und das Handyparken einzuführen. Kostenlose Dauerparkplätze gibt es weiterhin auf den Parkplätzen Volksfestplatz und Hirschberger Wiese, von denen man in etwa zehn Gehminuten den Hauptplatz erreicht.

Die Tiefgarage bei der Post kostet künftig 70 Cent pro Stunde. Hier werden ab Ende Oktober Schranken installiert, ab dem 2. November besteht dann auch die Möglichkeit, hier für sechs Euro den ganzen Tag zu parken. Beibehalten wird die Semmeltaste, mit der man in Zone 1 und 2 für 15 Minuten bzw. in Zone 3 und 4 sowie der Tiefgarage bis zu 30 Minuten kostenlos parken kann. Besitzer von Dauerkarten der Tiefgarage „Post“ erhalten bis Ende Oktober eine neue, bis zum Jahresende gültige Parkkarte zugeschickt.


Die Nachfrage nach Parkplätzen auf dem Hauptplatz ist groß. (Katharina Kiesel)