Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eröffnet für die Bauwasserhaltung im Fall einer PFC-Belastung folgende fachliche Vorgehensweise:
Bei einer zeitlich eng begrenzten einzelnen Bauwasserhaltung kann auf eine Abreinigung bezüglich PFC verzichtet werden und eine direkte Wiedereinleitung ins Grundwasser über Schluckbrunnen erfolgen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm weist darauf hin, dass trotz dieser Regelung ein wasserrechtliches Verfahrens durchzuführen ist. Nach wie vor ist ein Antrag beim Landratsamt – Sachgebiet Wasserrecht – mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Nicht erfasst von dieser Regelung ist der PFC-belastete Bodenaushub, der weiterhin entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen des Abfallrechts zwischenzulagern, zu beproben und schadlos zu entsorgen bzw. verwerten ist.