Millionen machen sich jeden Morgen auf den Weg zur Arbeit – im Auto, mit Bus oder Bahn. Mal abgesehen vom Stress und der Zeit, die dabei verloren geht, ist das Pendeln auch eine finanzielle Belastung. Die kann man allerdings teilweise wieder ausgleichen – und zwar über die Steuererklärung.
Wer zur Arbeit geht oder fährt, ist ein Pendler und kann die Kosten ab dem ersten Kilometer von der Steuer absetzen. Gerechnet wird so: Arbeitstage mal die Kilometer einer täglichen Fahrt zur
Arbeit mal 30 Cent. Ist der Weg zum Job kürzer als 16 Kilometer pro Strecke, können Sie sich die Mühe mit der Rechnerei sparen. Das Finanzamt erkennt jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro für berufliche Ausgaben an. Dafür müssen Sie keine Belege sammeln und nirgendwo in der Steuererklärung ein Kreuz machen, das passiert automatisch. Aber wenn Sie 16 Kilometer und mehr zur Arbeit fahren, lohnt sich für Sie die Pendlerpauschale. Denn allein mit den Fahrtkosten liegen Sie dann bei über 1.000 Euro für berufliche Ausgaben im Jahr.
Zu den Fahrtkosten kommen dann eventuell noch weitere berufliche Ausgaben, etwa für Fachbücher oder Weiterbildungen. Die Kosten für eine Bahncard können Sie übrigens auch absetzen, aber nur,wenn sie sich für Sie lohnt. Damit ist gemeint, dass Sie bei den Tickets mehr Geld sparen, als die Bahncard selbst kostet. Ist das der Fall, kann jeder, der die Bahncard beruflich
nutzt, die Ausgaben dafür absetzen. Allerdings gibt es eine Einschränkung für alle, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln: Man kann nicht mehr als 4.500 Euro pro Jahr absetzen.
Bei den Arbeitstagen geben viele pauschal 220 Tage an. Besteht aber der Verdacht, dass Sie zu viele Arbeitstage angegeben haben, kann das Finanzamt eine schriftliche Bestätigung durch Ihren
Arbeitgeber anfordern. Bei zu wenig Tagen hören Sie nichts von der Behörde. Und Sie zahlen mehr Steuern, als Sie müssten.