Am 14. Oktober 2018 werden die Abgeordneten des 18. Bayerischen Landtags sowie gleichzeitig die Mitglieder der sieben bayerischen Bezirkstage jeweils auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Stimmkreis 125 Neuburg-Schrobenhausen ist einer von 31 Stimmkreisen im Wahlkreis Oberbayern.
Zum Stimmkreis 125 Neuburg-Schrobenhausen zählen neben den Städten und Gemeinden des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen die drei Gemeinden Gerolsbach, der Markt Hohenwart und Scheyern aus dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Für das Wahlteam im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sind die Vorbereitungen für die Landtags- und Bezirkswahlen am 14. Oktober 2018 in vollem Gange. Die insgesamt rund 340.000 Stimmzettel für die Erst- und Zweitstimmen der Landtags- und Bezirkswahlen wurden gestern angeliefert und werden nun an die Städte, Marktgemeinden und Gemeinden des Stimmkreises 125 Neuburg-Schrobenhausen verteilt.
Im Vorfeld der Landtags- und Bezirkswahlen 2018 wurde das Landeswahlrecht in einigen Punkten geändert.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 27.03.2017 wurde die Verteilung der Abgeordnetenmandate auf die Wahlkreise entsprechend der Veränderung der Einwohnerzahlen angepasst und die Stimmkreiseinteilung im Wahlkreis Oberbayern geändert.
Auf den Wahlkreis Oberbayern entfallen nunmehr 61 statt 60 Mandate. Aufgrund des hinzugekommenen Mandats konnte in der Landeshauptstadt München ein zusätzlicher Stimmkreis gebildet werden, so dass nun insgesamt 31 Stimmkreise im Wahlkreis Oberbayern vorhanden sind.
Anknüpfungspunkt bei der Bildung der Stimmbezirke durch die Gemeinden ist nun ebenso wie bei den Kommunalwahlen nicht mehr die Zahl der Einwohner, sondern die Zahl der Stimmberechtigten.
In Anpassung an die Änderung der Bundeswahlordnung wurde der Stichtag für die Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis vom 35. auf den 42. Tag vor der Wahl vorverlegt (2. September 2018). Dadurch steht künftig mehr Zeit für die Herstellung und Versendung der Wahlbenachrichtigungen zur Verfügung und es entsteht auch mehr Spielraum für die Bearbeitung der Anträge für die Briefwahl.
Infolgedessen wurde auch der frühestmögliche Termin für die Erteilung von Wahlscheinen vom 34. auf den 41. Tag vor der Wahl vorverlegt (3. September 2018). Frühestens ab diesem Termin können dann die Briefwahlunterlagen versendet werden.
Des Weiteren wurde in der Landeswahlordnung ausdrücklich klargestellt, dass das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine verboten ist.
Ein Wähler, der in der Wahlkabine erkennbar fotografiert oder gefilmt hat, ist vom Wahlvorstand zurückzuweisen.
Das Wahlteam des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen mit den Stimmzetteln für die Landtags- und die Bezirkstagswahl
Foto: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen