Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für den Bau der Ortsumfahrung Weichenried.

Die Regierung von Oberbayern hat am 19. Dezember 2017 einen Planfest- stellungsbeschluss erlassen, der den Bau einer Ortsumfahrung für Wei- chenried mit einer Gesamtlänge von 4,3 Kilometern ermöglicht: Im Bereich der Ortschaft wird die Bundesstraße B 300 verlegt und zweistreifig gebaut, Weichenried wird über eine neu gestaltete Anschlussstelle angebunden. Die vor und hinter Weichenried gelegenen Streckenabschnitte der B 300 werden dreistreifig ausgebaut. Die B 300 verbindet die Autobahn A 8 (An- schlussstelle Dasing) mit der A 9 (Anschlussstelle Langenbruck) und zeichnet sich durch ein hohes Aufkommen von Schwerlastverkehr aus. Ziel der Maßnahme ist daher die Entlastung großer Teile der Ortschaft Weichen- ried vom Durchgangsverkehr sowie ein besserer Schutz vor Verkehrslärm. Gleichzeitig schafft der Ausbau der B 300 Überholmöglichkeiten und erhöht somit die Verkehrssicherheit.

Die Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde hat im Verfahren die Stellungnahmen von mehr als 20 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksich- tigt. Im Lauf des Planfeststellungsverfahrens hat das Staatliche Bauamt In- golstadt die Planung der Straße angepasst, um den Anforderungen des Natur- schutzrechts zu entsprechen, insbesondere dem Schutz des angrenzenden FFH- Gebiets der Paar mit ihren Auen.

Der Planfeststellungsbeschluss hat „Konzentrationswirkung“, das heißt, er um- fasst und ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich- rechtlichen Einzel-Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmun- gen für das Vorhaben. Dies vereinfacht das umfangreiche Verwaltungsverfahren für den Antragsteller sowie für die Beteiligten und macht es transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird bestandskräftig, soweit keine Klagen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erhoben wurden.

Nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zu Zeitraum und Ort liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen im Markt Ho- henwart sowie der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wird zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar sein.